Die Regeln sind klar: Wer zu spät kommt, muss die doppelte Zeit nachsitzen. Da gibt es nichts zu rütteln. Zumindest in der Theorie. Heute ist K.S. eine halbe Stunde zu spät eingetrudelt. Das bedeutet, dass er eine Stunde nachsitzen muss. Zumindest in der Theorie. Nun zur Praxis: K.S. ist sichtbar krank und hat ein entsprechendes Arztzeugnis. Trotzdem hat er sich aufgemacht, um ins Kick zu kommen, wenn auch mit Verspätung.
Strafe für die Verspätung oder Lob für die Anstrengung?
In diesem Dilemma erinnern wir uns an unseren Vorsatz, die glücklichen Momente zu fördern. Erst brummen wir also K.S. eine Stunde Nachsitzen auf. Dann freuen wir uns, dass K.S. trotz Arztzeugnis Einsatz zeigt und rufen flugs eine Generalamnestie aus:
Wer immer heute zu spät gekommen ist, dem wird die Haftstrafe erlassen!