Forstwartinnen und Forstwarte EFZ sind Fachleute für die Ausführung von praktischen Arbeiten in der Bewirtschaftung und Pflege des Waldes und anderer Ökosysteme. Sie arbeiten vorwiegend im Wald und haben sowohl einen intensiven Bezug zur Natur wie auch ein Flair für die Maschinen und Arbeitsmittel, die sie bei ihrer Arbeit einsetzen.
Arbeitsgebiet
Forstwartinnen und Forstwarte EFZ arbeiten als Angestellte in öffentlichen Forstbetrieben oder Forstunternehmen im Auftrag der öffentlichen Hand und von Privaten. Forstwartinnen und Forstwarte bieten ihre Dienstleistungen auch als Selbständige an.
Forstwartinnen und Forstwarte EFZ werden in der Holzernte, in der Waldpflege und in der Pflege von Sonderstandorten, beim Bau und Unterhalt von forstlichen Bauwerken sowie je nach Forstbetrieb bei weiteren Arbeiten eingesetzt.
Wichtigste Handlungskompetenzen
Die Handlungskompetenzen Forstwart/-in EFZ werden in Sieben Handlungskompetenzbereiche gegliedert:
- Holz ernten
- Verjüngen und Pflegen von Wald und Sonderstandorten
- Umsetzen von Massnahmen des Waldschutzes
- Erstellen und Unterhalten forstliche Bauwerke
- Bedienen und Unterhalten der Arbeitsmittel
- Einhalten der Vorschriften für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
- Mitarbeiten bei betrieblichen Aufgaben
Berufsausübung
Forstwartinnen und Forstwarte EFZ arbeiten meistens in kleinen Teams auf nicht ortsfesten Arbeitsplätzen. Sie führen ihre Arbeiten selbständig aus. Dabei wenden sie ihr Wissen und ihre Kompetenzen situativ an und reagieren so angemessen auf die Anforderungen von immer neuen Arbeits-situationen. Die Einschätzung von Risiken sowie die Einhaltung von Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind für Forstwartinnen / Forstwarte zentral. Dabei streben sie eine wirtschaftliche Ausführung der Arbeiten an.
Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Ausführung der vom Vorgesetzten festgelegten Arbeitsaufträge oder Teilarbeiten innerhalb eines Arbeitsverfahrens. Der Vorgesetzte entscheidet über die Auswahl, Gestaltung, Organisation und Überwachung der anzu-wendenden Arbeitsverfahren. Er trägt die Gesamtverantwortung für den Holzschlag wie auch für andere forstliche Arbeiten.
Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung für Forstwartin / Forstwarte EFZ vom 12.06.2019
Forstwartinnen und Forstwarte EFZ tragen die Verantwortung für die Ausführung der ihnen zugewiesenen Arbeiten. Sie beurteilen für jede Arbeit die Arbeitsumgebung und die Gefahren und leiten daraus unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Faktoren die notwendigen Entscheide für die Ausführung ab (z.B. Arbeitstechnik, Arbeitsmittel, Sicherheitsmassnahmen usw.)
Sie kennen die Grenzen der eigenen beruflichen Fähigkeiten und Zuständigkeiten und holen bei Bedarf Unterstützung bei höher qualifizierten Arbeitskolleginnen und –kollegen oder beim Vorgesetzten.
Anforderungen
Gute Gesundheit und körperliche Widerstandsfähigkeit, robuste Konstitution, Naturverbundenheit, technisches Verständnis, handwerkliches Geschick, praktische Veranlagung, Freude an der Natur und der Arbeit im Freien, Freude an körperlicher Leistung, Ausdauer, Gefahren- und Verantwortungsbewusstsein, gutes Beobachtungs- und Reaktionsvermögen, Teamfähigkeit, Umsicht, Zielstrebigkeit, Zuverlässigkeit, Selbständigkeit.
Vorbildung
Abgeschlossene Volksschule, ärztliche Voruntersuchung. Eine Schnupperlehre wird sehr empfohlen.
Ausbildung
Betriebliche Ausbildung
Die Berufslehre dauert 3 Jahre.
Überbetriebliche Kurse, ÜK
Überbetriebliche Kurse ergänzen die praktische Bildung im Betrieb und den Berufsfachschulunterricht.
Berufsfachschule
Die Berufsschule dauert 1 Tag pro Woche und findet am BBZ BL, Standort Liestal, statt.
Berufsmatura
Der Besuch der Berufsmatura ist möglich, sofern Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Der Besuch erfordert einen 2. Schultag.
Dieser Abschluss berechtigt zum Eintritt in eine Fachhochschule.
Abschluss
Forstwarte/Forstwartinnen schliessen ihre erfolgreiche Lehre mit dem Eidgenössischen Fähigkeitsausweis EFZ ab.